Alkoholverbot in Annaberg-Buchholz gilt ab Montag
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Ab Montag, den 1. April, gilt für Grünanlagen in Annaberg-Buchholz wieder ein Alkoholverbot. Betroffen sind fünf Parks und Friedhöfe. Wie schon im letzten Jahr darf am Schutzteich, auf dem Alten Friedhof, auf dem Köselitzplatz, auf der Altstadtterasse und im Waldschlösschenpark kein Alkohol getrunken werden. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Weiterhin ist es auf Spielplätzen und Sportanlagen nicht erlaubt zu trinken, zu rauchen oder gefährliche Gegenstände bei sich zu haben. Bei Verstößen drohen Platzverweise und hohe Bußgelder. Vor zwei Jahren hatte der Stadtrat die Verbote auf Wunsch der Einwohner verhängt.