Allgemeinverfügung wegen Naturschutzgesetz
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Das Landratsamt des Erzgebirgskreises wird auf ein Vorkaufsrecht für Grundstücke aus Naturschutzgründen verzichten. Dazu wurde jetzt eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sind in einem Grundstück Flächen enthalten, die für den Naturschutz wichtig sind, haben Landkreise und Kreisfreie Städte ein Vorkaufsrecht. So sieht es die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vor. Damit müsste es aber bei jedem Grundstücksverkauf eine Einzelfallprüfung geben. Da die untere Naturschutzbehörde dem nicht nachkommen kann, wurde jetzt die Allgemeinverfügung mit dem generellen Verzicht erlassen. Alle Einzelheiten gibt es hier.