Annaberg-Buchholz setzt Gästetaxe aus
Im Erzgebirge trifft die Corona-Krise vor allem auch die Tourismusbranche hart.
Alle Hotels und Pensionen dürfen - vorerst bis 20. April - ausschließlich für notwendige Übernachtungen genutzt werden. Das sind zum Beispiel notwendige Geschäftsreisen oder Arbeiterunterkünfte.
Normalerweise müssen auch diese Gäste Gästetaxe bezahlen. Weil aber die touristische Infrastruktur nahezu zum Erliegen gekommen ist, setzt Annaberg-Buchholz die Gästetaxe vorerst aus.
Allerdings müssen Vermieter laut Bundesmeldegesetz auch weiterhin einen Meldeschein für die Beherbergten ausfüllen.
Um den Erlass der Gästetaxe handhaben zu können, hat die Stadt Annaberg-Buchholz deshalb im elektronischen Meldesystem AVS die Kategorie „Ausnahme 2020“ geschaffen. Die soll aktuell ausschließlich verwendet werden, um der Meldepflicht nachzukommen. Der dort hinterlegte Tarif berechnet keine Gebühr.
Bei manuellen Meldescheinen soll ein entsprechender Vermerk „Dienstreise“ auf dem Meldeschein gemacht werden.
Online gibt es für Vermieter unter dem folgenden Link alle wichtigen Informationen: https://www.annaberg-buchholz.de/de/gastgeber-corona.php