Antragsfrist für Hochwasserhilfen verkürzt
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Vom Juli-Hochwasser Geschädigte Sachsen können Anträge auf staatliche Hilfe noch bis 30. September stellen. Damit wurde die Frist vorverlegt. Darauf weist die Stadt Annaberg-Buchholz hin. Ursprünglich war Annahmeschluss am 30. Juni 2023.
Die Verkürzung der Frist wurde damit begründet, dass die nicht benötigten Mittel in die Beseitigung der Schäden öffentlicher Infrastruktur gelenkt werden sollen. Für betroffene Unternehmen und Privatleute geht es um eine Förderung bis zu 80 Prozent der Schadenssumme.