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Ausnahmereglung für Wasserentnahme für Heilbäder bleibt bestehen

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Die Heilquellen und Schaubergwerke in Sachsen brauchen auch weiterhin keine Gebühr für eine Wasserentnahme bezahlen. Der Landtag hat bei den Haushaltsverhandlungen am Dienstag entschieden, dass die Ausnahmeregelung bestehen bleibt.

Die Landtagsabgeordneten Simone Lang von der SPD und Jörg Markert von der CDU hatten eine entsprechende Initiative gestartet. Mit der Abgabe wären auch die Heilbäder Warmbad und Wiesenbad zusätzlich belastet worden.