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Baumfällverbot ab 1. März!

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Ab Samstag gilt das Baumfällungsverbot. Darauf hat das Landratsamt hingewiesen. Am 1. März beginnt die Vegetationszeit und Bäume, die außerhalb von Wald, Plantagen oder Gärten stehen, dürfen nicht mehr gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Das betrifft auch Hecken und Gebüsche zum Beispiel. Schonende Pflegeschnitte sind erlaubt. In begründeten Ausnahmefällen sind Fällungen möglich. Die müssen aber bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Vegetationszeit geht bis Ende September.