Bewährungsstrafe für Todesfahrer von St. Egidien
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Zwei junge Männer haben seine Raserei mit dem Leben bezahlt. Am Mittwoch ist der Todesfahrer von St. Egidien zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin muss der Lichtensteiner 5.000 Euro an Vereine zahlen, 1.000 Euro Schmerzensgeld an die Beifahrerin und 80 Arbeitsstunden leisten. Außerdem verhängte der Richter ein dreimonatiges Fahrverbot. Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige ca. 30 km/h zu schnell war, als der Unfall passierte. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen mehrere Bäume und überschlug sich.