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BGH-Urteil: Bei Mieterhöhungen darf Vermieter bis an Obergrenze gehen

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Vermieter dürfen den Spiel­raum für eine Mieterhö­hung bis zur Obergrenze ausschöpfen. Das folgt aus einem Urteil des Bundes­ge­richts­hofs. Danach muss der Vermieter nicht etwa einen Mittel­wert der ortsüb­li­chen Vergleichs­miete nehmen, sondern darf durchaus ans obere Limit gehen. Damit gab der BGH einem Vermieter aus dem Raum Görlitz recht, der die Monats­miete von 234 auf 270 Euro anheben wollte. Dem Landge­richt Görlitz war diese Steige­rung in einem ersten Verfahren zu hoch.