BGH-Urteil: Bei Mieterhöhungen darf Vermieter bis an Obergrenze gehen
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Vermieter dürfen den Spielraum für eine Mieterhöhung bis zur Obergrenze ausschöpfen. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Danach muss der Vermieter nicht etwa einen Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete nehmen, sondern darf durchaus ans obere Limit gehen. Damit gab der BGH einem Vermieter aus dem Raum Görlitz recht, der die Monatsmiete von 234 auf 270 Euro anheben wollte. Dem Landgericht Görlitz war diese Steigerung in einem ersten Verfahren zu hoch.