Bildungsempfehlung im Freistaat gekippt
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Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Bildungsempfehlung für Viertklässler in Sachsen gekippt. Eltern hatten geklagt, weil ihre Tochter den fürs Gymnasium nötigen Notenschnitt von 2,0 knapp verpasst hatte. Die Eltern haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Wahl der Schule ihrer Kinder, so die Richter. Die Schülerin aus Dresden hatte wegen ihres Notendurchschnitts nur eine Bildungsempfehlung für die Mittelschule bekommen. Dagegen hatten sich die Eltern der 10-Jährigen juristisch zur Wehr gesetzt und damit nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Schülerin darf damit vorläufig weiter auf dem Gymnasium bleiben. Nun ist die sächsische Politik gefordert, die Regeln für die Bildungsempfehlung zu ändern.