Kultusminister Clemens vor Gericht? Staatsanwalt beantragt Prozess in Weißwasser
Nun soll es doch zum Prozess gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens kommen – und zwar voraussichtlich Mitte Januar nächsten Jahres. Die Staatsanwaltschaft Görlitz will, dass die rechtlichen Folgen seines Verkehrsverstoßes im September 2023 geklärt werden. Sie habe die Durchführung einer Hauptverhandlung beantragt, teilte heute das Amtsgericht Weißwasser mit. Dafür werde ein Sachverständigengutachten „zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen und den örtlichen Gegebenheiten am Tatort“ eingeholt. Der Sachverhalt sei vorher umfassend aufzuklären.
Der CDU-Politiker – damals noch nicht Minister, sondern Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund, war in einer Tempo-30-Zone an einer Seniorenresidenz in Krauschwitz mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Er hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Dagegen legte er zunächst Einspruch ein, zog ihn aber wieder zurück. Das Gericht ging überraschend in ein Strafverfahren über und erhob den Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, machte dann aber den Vorschlag, den Fall zu den Akten zu legen, also einzustellen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt und Schülern Verkehrsunterricht gibt. Diesem Angebot folgte die Staatsanwaltschaft nicht.
Clemens hatte uns gegenüber im März dieses Jahres den Tempoverstoß als Ordnungswidrigkeit eingeräumt und von Fehlverhalten gesprochen. Sein Anwalt wies den später erhobenen Strafvorwurf des Gerichts zurück. Clemens habe zu keinem Zeitpunkt an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen.
