Corona-Krise: Keine Sondernutzungsgebühren für Gastronomen in Annaberg
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Annaberg-Buchholz kommt den Gaststätten, Cafés und Restaurants in der Stadt entgegen. Oberbürgermeister Rolf Schmidt hat eine Verfügung unterzeichnet, wonach vom 1. Juni bis zum 31. Oktober für die Außengastronomie keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
Die derzeit genutzten Flächen könnten auf Antrag auch um bis zu ein Drittel kostenlos erweitert werden, wenn damit die Abstandsregeln besser eingehalten werden, so die Stadtverwaltung.
Für die Bearbeitung der Anträge wird eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro fällig. Sondernutzungen im genannten Zeitraum bleiben komplett kostenlos.