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Dafür ist zusätzliches Fördergeld abrufbar

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Der Erzgebirgskreis hat neue Fördergelder für Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderung erhalten. Insgesamt stehen jetzt etwa 55.000 Euro zusätzlich zur Verfügung, heißt es aus dem Landratsamt. Anträge können ab sofort gestellt werden. Schnell sein lohnt sich, die Bewilligung erfolge nach der Reihenfolge des Eingangs, solange Fördermittel verfügbar sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken, das inklusive Miteinander verbessern, die Mobilität steigern und für das Thema sensibilisieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit, zur Einbeziehung in die Gemeinschaft, zur Verbesserung der Mobilität, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben. Auch die Öffnung bestehender Angebote kann gefördert werden.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Stiftungen sowie andere gemeinnützige Verbände und Vereine.

Wo kann man einen Antrag stellen?

Anträge können über das Online-Formular unter mitdenken.sachsen.de/1049647 gestellt werden.