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Dieselskandal: Touran-Fahrer scheitert mit Klage gegen VW-Händler

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Urteil zu Abgasskandal: Der Halter eines Volkswagens ist mit einer Klage gegen einen VW-Händler aus dem Raum Zwickau gescheitert. Am Dienstag wurde die Klage vorm Landgericht Zwickau abgewiesen (Az. 5 o 632/17). Frank G. wollte einen fabrikneuen Ersatz seines VW Touran. Das Dieselfahrzeug, Baujahr 2012, verfügt über die unzulässige Abschalteinrichtung. Das Angebot des Händlers, über ein Software-Update das Problem zu beheben, hatte der Kläger abgelehnt. In seiner Urteilsbegründung führte der Richter unter anderem aus, dass es unverhältnismäßig sei, statt eines Updates für 56 Euro einen Neuwagen im Wert von 42.000 Euro zu verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.