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Ermittlungen zur Veröffentlichung Haftbefehl Chemnitz

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Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen eines im Internet veröffentlichten Haftbefehls zur tödlichen Messerattacke in Chemnitz. Die Verletzung von Dienstgeheimnissen ist eine Straftat. Der Sachverhalt müsse nun schnellstens aufgeklärt und die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen müssten gezogen werden, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hält das Dokument für authentisch. Es betrifft einen 22 Jahre alten Iraker. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit einem 23-jährigen Syrer am Sonntag am Rande des Stadtfestes in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben. Die Verletzung von Dienstgeheimnissen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter fahrlässig gehandelt, ist ein Strafmaß bis ein Jahr Haft und Geldstrafe vorgesehen. Noch ist völlig unklar, wer für das Leck verantwortlich ist. Es muss nicht zwingend auf Behördenebene liegen. Ein Haftbefehl wird an alle Beteiligten des Verfahrens ausgereicht - etwa an die Verteidiger, die Justizvollzugsanstalt, die mit der Verlegung in die Haft beauftragte Polizeidienststelle und im Chemnitzer Fall an die Dolmetscher. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden schloss aus, dass ein Polizeibeamter ohne weiteres an das elektronische Datensystem der sächsischen Justiz herankommt. „Das ist verwerflich und das ist strafbewehrt, was da passiert ist“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Mittwoch bei einem Termin in Leipzig. „Die Ermittlungen dazu laufen, und wir werden versuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.“ Man dürfe sich aber nicht von dem eigentlichen Kern der Debatte entfernen: „Es geht darum, das Tötungsdelikt aufzuklären“. Das sei man den Opfern und auch der Chemnitzer Bevölkerung schuldig. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) sprach von einem verantwortungslosen Verhalten. „Hier tun diejenigen, die solche Dinge veröffentlichen, den Opfern keinen Gefallen.“ Unterdessen hat die Chemnitzer Staatsanwaltschaft weitere Details zu dem Fall bekanntgegeben. So ist einer der beiden Tatverdächtigen mehrfach vorbestraft und steht noch unter Bewährung. Ob es sich um den Syrer oder den Iraker handelt, wollte die Staatsanwältin allerdings nicht sagen. Gegen beide Männer war Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags erlassen worden.Zum aktuellen Stand der Ermittlungen, insbesondere zum Tatmotiv, könne man derzeit keine Auskünfte geben, hieß es weiter. Im Netz kursieren derweil Spekulationen zum Tatmotiv. Sächsische Politiker hatten in den vergangenen Tagen immer wieder vor einer Gerüchteküche und gezielten Fehlinformationen gewarnt.(mit dpa)