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ERZ: Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht online

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Ab heute gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nun ist es an den Gesundheitsämtern das zu kontrollieren. Deshalb hat der Erzgebirgskreis ein Meldeportal eingerichtet.

Das sächsische Gesundheitsministerium hat eine Meldeliste herausgegeben. In dieser Excel-Tabelle erfassen die Einrichtungen die Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind. Auf dem Portal des Erzgebirgskreises können die Einrichtungen die Daten dann ans Gesundheitsamt übermitteln.

Das Landratsamt soll die Fälle dann prüfen und von Fall zu Fall entschieden. Wie das in der Praxis dann gehandhabt wird, ist noch offen. Die Landkreise hatten in einem Brief ans Sozialministerium bereits beklagt, dass dieses Vorgehen nicht umsetzbar sei.