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Erzgebirgskreis ändert Corona-Regeln

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In Sachsen gilt ab Samstag eine neue Corona-Verordnung. Auch der Erzgebirgskreis hat in diesem Zug seine Allgemeinverfügung angepasst.

Bei privaten Feiern dürfen sich nun nur noch maximal zehn Personen treffen, vorher waren es 25. Betriebs- und Vereinsfeiern sind komplett untersagt. Für Großveranstaltungen mit Hygienekonzept sind statt 250 nun noch maximal 100 Besucher zugelassen. Zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens greift in der Gastronomie eine Sperrstunde.

An öffentlichen Orten, an denen der Mindestabstand nicht möglich ist, gilt weiterhin eine Maskenpflicht – z. B. auf Wochenmärkten und an Haltestellen, aber auch beim Singen im Gottesdienst.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann unter diesem Link eingesehen werden.