Erzgebirgskreis: Muss Ihr Führerschein demnächst umgetauscht werden?
Der Umtausch von alten Führerscheinen geht im Erzgebirgskreis weiter. Nun sind auch Halter mit dem Ausstellungsdatum der Jahre 1999 bis 2001 an der Reihe. In dem Zeitraum ausgestellte Kartenführerscheine verlieren zum 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit - bis dahin muss die Fahrerlaubnis in Papierform für den neuen EU-Führerschein abgegeben werden. Nach dem Stichtag würden Führerscheine dieser Jahrgänge in Papierform ihre Gültigkeit verlieren, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet wird.
Bearbeitungsprozess kann sich über Wochen ziehen
Die Fahrerlaubnisbehörde ruft dazu auf, den Antrag auf Umtausch frühzeitig zu stellen, weil sich das durch das Ausmaß der Umtauschkampagne in die Länge ziehen kann. Besonders in den Monaten Oktober bis Februar muss mit mehreren Wochen gerechnet werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
Der ausgefüllte Antrag geht ans Landratsamt. Die anfallenden Kosten betragen 32,20 Euro. Im Anschluss muss der neue Führerschein persönlich abgeholt werden.