Erzgebirgskreis: Neue Quarantäne-Regeln gelten
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Der Erzgebirgskreis hat eine neue Quarantäneregeln in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass positiv getestete Personen nun eigenverantwortlich Hausstandsangehörige informieren müssen. Die engen Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben, auch ohne behördliche Anordnung. Das Gesundheitsamt benachrichtigt nur noch die positiv getesteten Personen. Ausgenommen von der Quarantäne sind Geimpfte und Genesene, die Symptomfrei sind.