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Erzgebirgskreis startet Förderaufruf für inklusive Projekte 

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Der Erzgebirgskreis unterstützt auch im kommenden Jahr wieder Projekte, die Menschen mit Behinderungen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen. Wie das Sozialministerium mitgeteilt hat, stehen für 2026 erneut Mittel aus der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung bereit. Nach aktuellem Stand beläuft sich die Fördersumme auf rund 80.000 Euro.

Ziel: Mehr Teilhabe und weniger Barrieren

Mit dem Programm sollen Vorhaben gefördert werden, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessern. Dazu zählen Projekte zur Barrierefreiheit, zur Mobilität, zur Sensibilisierung für Inklusion oder zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen oder beruflichen Leben. Auch Maßnahmen, die bestehende Angebote für Menschen mit Behinderungen öffnen, können unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger, Kirchengemeinden, Stiftungen sowie gemeinnützige Verbände und Vereine. Wichtig ist, dass die Projekte klar auf die Verbesserung der inklusiven Teilhabe ausgerichtet sind.

Antragstellung ab sofort möglich

Interessierte Träger können ihre Anträge ab sofort online einreichen. Die Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind – und nur solange, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Das Online-Formular finden Sie hier.
Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens ab März 2026 und endet am 31. Dezember 2026.