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FC Erzgebirge Aue legt Einspruch gegen Strafe ein

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Fußball-Zweit­li­gist FC Erzge­birge Aue will das Urteil des DFB-Sport­ge­richts wegen der Nazi-Plakate anfechten. „Der Vorstand des FC Erzge­birge Aue hat vorsorg­lich frist­wah­rend Einspruch einge­legt“, teilte der Verein am Samstag mit. Grund sei, dass „bei der Festle­gung der Höhe der Geldstrafe die Verhält­nis­mä­ßig­keit nicht gewahrt wurde“.  Die Veilchen waren am Freitag wegen der Plakate mit Nazi-Verglei­chen beim Punkt­spiel gegen RB Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verur­teilt worden. Zudem droht bei weiteren Vergehen ein Zweit­liga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffent­lich­keit austragen, so das Urteil des Sport­ge­richtes. Die Vollstre­ckung dieser Maßnahme wurde für zwölf Monate zur Bewäh­rung ausge­setzt. Das heißt, dass der Teilaus­schluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es inner­halb der Bewäh­rungs­zeit zu einem schwer­wie­genden Wieder­ho­lungs­fall kommt.