FC Erzgebirge Aue legt Einspruch gegen Strafe ein
Fußball-Zweitligist FC Erzgebirge Aue will das Urteil des DFB-Sportgerichts wegen der Nazi-Plakate anfechten. „Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue hat vorsorglich fristwahrend Einspruch eingelegt“, teilte der Verein am Samstag mit. Grund sei, dass „bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde“. Die Veilchen waren am Freitag wegen der Plakate mit Nazi-Vergleichen beim Punktspiel gegen RB Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt worden. Zudem droht bei weiteren Vergehen ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen, so das Urteil des Sportgerichtes. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wurde für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.