++ EIL ++

Feuerwerksverbot auch im Erzgebirgskreis

Zuletzt aktualisiert:

Das Landratsamt hat eine neue Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis erlassen. Die Regelungen gelten ab Dienstag, 29.12.2020, und betreffen den Umgang mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten auf allen öffentlichen Flächen, also auf Fußwegen, Straßen und Plätzen. Auch auf privaten, für jedermann zugänglichen Flächen ist Feuerwerk untersagt. Damit sind beispielsweise Supermarkt-Parkplätze gemeint.

Wer noch Knaller oder Raketen hat, und die im eigenen Garten zündet, darf das aber. Vermieden werden soll vor allem, dass sich Menschen an sonst üblichen Orten zum gemeinsamen Böllern treffen und dass Leute sich verletzen und die ohnehin vollen Krankenhäusern damit weitere Patienten aufnehmen müssten.

Die Allgemeinverfügung gilt, bis der Landrat sie widerruft. Dresden und Chemnitz hatten bereits ähnliche Regelungen erlassen.