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Feuerwerksverkauf startet am 28. Dezember: alle Infos hier

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Am 28. Dezember startet in Sachsen der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Dabei ist sowohl von den Verbrauchern als auch vom Handel eine Reihe von Regeln und Vorschriften zu beachten.

So dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie „F2“ nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Zum Umgang mit Pyrotechnik gibt es hier einen kleinen Überblick vom Arbeitsschutz der Landesdirektion.

Verkauf von Feuerwerk

Feuerwerk der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, darf das ganze Jahr über gekauft werden. Dessen Erwerb ist ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt.

Anders verhält es sich mit Feuerwerk der Kategorie F2, wie Silvesterraketen und Batterien, das nur an den letzten drei Werktagen des Jahres käuflich zu erwerben ist. Der Erwerb dieser Feuerwerkskategorie ist ab 18 Jahren gestattet. Andere Feuerwerksgegenstände dürfen ausschließlich nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden.

Aufbewahrung und Kennzeichnung

Bei der Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen im Wohnbereich dürfen nicht mehr als 10 kg Nettoexplosivstoffmasse (NEM) aufbewahrt werden. Die NEM-Angabe ist auf den Feuerwerkskörpern vermerkt.

Verbraucher sollten beim Kauf auf die richtige Kennzeichnung achten. In der EU zugelassenes Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen und eine vierstellige Kennnummer (z.B. 0589) sowie eine Registriernummer (z.B. 0589-F2-0123).

Zusätzliche Sicherheit bietet die BAM-Nummer (z.B. BAM-F2-0344), die für in Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper steht.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

Die Hinweise und Gebrauchsanweisungen auf den Feuerwerkskörpern sind unbedingt zu beachten. Feuerwerksbatterien und Raketen müssen oft mit einem Mindestabstand von 8 Metern abgebrannt werden. Nur so ist eine sichere Verwendung der Feuerwerkskörper gewährleistet.

Auch im Umgang mit Knallkörpern ist Vorsicht geboten. Wer Andere durch einen unsachgemäßen Umgang schädigt, begeht eine Körperverletzung. Das umfasst auch Gesundheitsschäden durch Knallwirkung.

Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden ist verboten.

Kauf aus vertrauenswürdigen Quellen

Von nicht zertifiziertem Feuerwerk geht eine hohe Gefahr aus. Unsachgemäße Bauweise und Materialien können zu schweren Verletzungen führen. Im Ausland oder im Internet erworbenes Feuerwerk kann in Deutschland zu einer Strafanzeige führen.

Silvesterfeuerwerk richtig zünden

Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!

Ganz wichtig: Vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen.

Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar. Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück.

Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. In der Regel lassen sich solche Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und Dachluken verschlossen sind.