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Schutzschirmverfahren: So steht es um das Erzgebirgsklinikum

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Das Erzgebirgsklinikum hat einen Insolvenzantrag gestellt. Beim Amtsgericht in Chemnitz wurde ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt und genehmigt. Dabei bleibt die Klinikleitung in Eigenverwaltung weiter für die Sanierung zuständig. Darüber hat Geschäftsführer Marcel Koch am Mittwoch bei einer Pressekonferenz informiert.

In den kommenden Monaten soll ein Insolvenzplan zur Rettung des Krankenhauses erarbeitet werden. Ziel ist es, das Verfahren im Mai kommenden Jahres verlassen zu können und wieder auf wirtschaftlich sicheren Beinen zu stehen.

Mit dem Schutzschirmverfahren hat die Klinikleitung die Regelinsolvenz abgewendet. Die hätte im November gedroht. Der Krankenhausbetrieb und die  Patientenversorgung bleiben aufrechterhalten.

Die Mitarbeiter wurden vorab bei einer Versammlung von dem Verfahren informiert. Damit will man Verunsicherung in der Belegschaft vermeiden. Für die Bürger soll ein den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen an den vier Standorten in Annaberg (6. November im Erzhammer, 16:30 Uhr), Zschopau (7. November im Schloss Wildeck, 16 Uhr), Olbernhau  (8. November im Theater Variabel, 14:30 Uhr) und Stollberg (13. November in der Stadthalle, 14:30 Uhr) geben. Die wichtigsten Fragen wurden auch auf der Internetseite des Klinikums bereitgestellt.

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Geschäftsführer Marcel Koch im Interview