Führerschein-Umtausch – Erzgebirgskreis erinnert an Stichtag
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2025 geht der Umtausch alter Führerscheine auch im Erzgebirgskreis weiter. Das Landratsamt hat nochmal an den Stichtag 19. Januar erinnert – bis dahin muss die Fahrerlaubnis in Papierform für den neuen EU-Führerschein abgegeben werden. Das betrifft die Jahrgänge ab 1971. Nach dem Stichtag würden Führerscheine dieser Jahrgänge in Papierform ihre Gültigkeit verlieren, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet wird.
Außerdem müssen Besitzer eines Kartenführerscheins, welcher zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, diesen im neuen Jahr umtauschen. Das Antragsformular finden Sie hier.