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Führerscheinumtausch: Jahrgänge ab 1971 an der Reihe

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Der Umtausch der Fahrerlaubnis in Papierform hin zu einem EU-Führerschein geht auch im Erzgebirgskreis weiter. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge ab 1971 an der Reihe. Bis zum 19. Januar kommenden Jahres müssen die Papierführerscheine umgetauscht sein. Wer danach mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld rechnen. In den Jahrgängen von 1953 bis 1970 wurden bisher im Erzgebirgskreis über 85.000 Führerscheine umgetauscht.