Geflügelpest – Stallpflicht nun im gesamten Erzgebirgskreis
Hühner, Gänse und Enten müssen nun im gesamten Erzgebirgskreis in den Stall. Grund ist die Geflügelpest. Nachdem das Virus in den Nachbarkreisen Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau nachgewiesen wurde, hat das Veterinäramt die Notwendigkeit einer Stallpflicht empfohlen. Die Tiere können in einem geschlossenen Stall untergebracht werden. Es ist aber auch eine Volierenhaltung erlaubt.
In Sachsen besteht der Verdacht auf weitere Ausbrüche von Geflügelpest, nachdem Halter Junghennen von einer Thüringer Zweigstelle des Geflügelhofs Schulte in Nordrhein-Westfalen gekauft hatten. Darauf weist das Sozialministerium hin. Bei dem Betrieb war Anfang letzter Woche die Geflügelpest feststellt worden. Junghennen wurden von dort in kleinen Chargen im gesamten Bundesgebiet verkauft – darunter auch an Geflügelbetriebe in Sachsen.
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