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Gottesdienste in Sachsen in kleinem Rahmen möglich
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Seit gestern gilt die neue Corona-Schutzverordnung, in der auch Gottesdienste berücksichtigt wurden. Demnach dürfen religiöse Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder stattfinden - plus Pfarrer*in und Kantor*in. Maxi Konang zur neuen Verordnung.
