Hilfe für hochwasserbetroffene Firmen
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Das Bundeswirtschaftsministerium lockert Förderrichtlinien für Hochwasserbetroffene Firmen in Sachsen. Das sächsische Ministerium hat jetzt eine Sonderregelung erreicht. Es geht um die sogenannte GA-Förderung. Wie Ministeriumssprecherin Isabel Siebert unserem Sender sagte, gelten die Bindefristen für Maschinen und neu geschaffene Arbeitsplätze bei Betrieben, die von der Flut betroffen sind, als erfüllt. Diese Fristen reichen normalerweise über einen Zeitraum von 5 Jahren.