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Hilfe für hochwasser­be­troffene Firmen

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Das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium lockert Förder­richt­li­nien für Hochwas­ser­be­trof­fene Firmen in Sachsen. Das sächsi­sche Minis­te­rium hat jetzt eine Sonder­re­ge­lung erreicht. Es geht um die sogenannte GA-Förde­rung. Wie Minis­te­ri­ums­spre­cherin Isabel Siebert unserem Sender sagte, gelten die Binde­fristen für Maschinen und neu geschaf­fene Arbeits­plätze bei Betrieben, die von der Flut betroffen sind, als erfüllt. Diese Fristen reichen norma­ler­weise über einen Zeitraum von 5 Jahren.