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IHK-Info: Hygienekonzepte müssen schriftlich vorliegen

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Betriebe, Geschäfte und Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ein Hygienekonzept für ihr Unternehmen zu haben und auch umzusetzen. Darin werden Maßnahmen zum Infektionsschutz festgelegt oder zum Beispiel auch das Vorgehen bei Selbst- und Schnelltestungen. Außerdem muss es einen Ansprechpartner vor Ort geben, der das Ganze überwacht.

Von der IHK-Regionalkammer Erzgebirge heißt es, es gebe bei den Unternehmen oft noch Unklarheiten. Das zeigten Anfragen. Zum Beispiel muss das Hygienekonzept schriftlich vorliegen. Wer es nämlich den zuständigen Behörden auf Verlangen nicht vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld.

 Informationen, Hinweise und eine beispielhafte Vorlage für ein schriftliches Hygienekonzept finden Sie hier.

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