++ EIL ++

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Ausreise­gewahrsam

Zuletzt aktualisiert:

Die schwarz-rote Landes­re­gie­rung hat am Dienstag das Gesetz zum Ausrei­se­ge­wahrsam auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett in Dresden beschlos­sene Entwurf sieht vor, ausrei­se­pflich­tige abgelehnte Asylbe­werber auf richter­liche Anord­nung für die Abschie­bung bis zu vier Tage lang festhalten zu können.„Sachsen braucht dingend einen solchen Ausrei­se­ge­wahrsam, um die Ausrei­se­pflicht konse­quent durch­zu­setzen“, sagte Innen­mi­nister Markus Ulbig (CDU). Während es immer mehr freiwil­lige Ausreisen in die Westbal­kan­länder gebe, steige die Zahl der abgelehnten Asylbe­werber aus Nordafrika, die sich der Abschie­bung entziehen wollten. So würden beispiels­weise nur 20 Prozent der zur Abschie­bung vorge­se­henen Tunesier angetroffen.Der Gesetz­ent­wurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Ulbig geht davon aus, dass er bis Ende des Jahres vom Landes­par­la­ment verab­schiedet wird. Dann soll der zentrale Ausrei­se­ge­wahrsam in Dresden zumin­dest teilweise in Betrieb gehen. Nach kompletter Fertig­stel­lung soll die Einrich­tung in der Hamburger Straße 30 Plätze bieten.Ulbig sprach von einer Übergangs­lö­sung. Langfristig setzt er auf den Bau eines Abschie­be­ge­fäng­nisses, in dem Ausrei­se­pflich­tige, die sich der Abschie­bung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaf­tiert werden können. Über den Standort ist noch nicht entschieden. Im Gespräch ist aber ein Gelände in der Fabri­ce­straße in Dresden, ganz in der Nähe der Justiz­voll­zugs­an­stalt.(DPA)