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Kabinett beschließt Hilfen für sächsische Landwirte

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Das Kabinett hat weitere Hilfen für sächsi­sche Landwirte beschlossen. Betriebe, die wegen der Milch­preis­krise oder anderer „außer­ge­wöhn­li­cher und unvor­her­seh­barer Umstände“ in finan­zi­elle Schief­lage geraten sind, sollen Rettungs­bei­hilfen erhalten, wie Landwirt­schafts­mi­nister Thomas Schmidt (CDU) am Donnerstag in Dresden sagte. Außerdem würden Betriebe, die die Milch­pro­duk­tion unwider­ruf­lich einstellten, mit 500 Euro pro Kuh unter­stützt. Diese Hilfe richte sich vor allem an kleinere und mittlere Betriebe, die ohnehin absehbar ihren Betrieb - etwa mangels Nachfolger - einstellen wollten, sagte Schmidt. „Es ist nicht etwa so, dass wir die Abschaf­fung der Milch­pro­duk­tion in Sachsen wollen.“  Antrags­be­rech­tigt seien Milch­be­triebe mit mindes­tens 20 Kühen. Die Prämie werde für maximal 60 Tiere gezahlt. Dafür stehen 2017 und 2018 insge­samt bis zu 3,5 Millionen Euro bereit. Zur Überbrü­ckung finan­zi­eller Engpässe könnten Landwirten öffent­liche Darlehen oder Landes­bürg­schaften als Rettungs­bei­hilfen oder Umstruk­tu­rie­rungs­bei­hilfen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Im Einzel­fall würden Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 Prozent bis zu einer Darle­hens­höhe von 1,5 Millionen Euro übernommen. „Mit diesen zwei neuen Maßnahmen ergänzen wir die von der EU und dem Bund aufge­legten Hilfs­pro­gramme und leisten einen eigenen Beitrag zur besseren Bewäl­ti­gung der aktuell schwie­rigen Situa­tion“, sagte Schmidt. (dpa)