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Kabinett verabschiedet neues Polizeirecht

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Die umstrittene Polizeirechtsnovelle ist auf den Weg gebracht. Angesichts von Gefahren wie Terrorismus und Organisierte Kriminalität beschloss das Kabinett in Dresden am Dienstag die beiden Gesetzentwürfe für Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst - mit erweiterten Befugnissen für Beamte.Innenminister Roland Wöller (CDU) sprach von einem „großen Fortschritt“, der aber nicht weit genug gehe. „Es bleiben entscheidende Sicherheitslücken“, sagte er angesichts fehlender Punkte, in denen der Koalitionspartner SPD die Zustimmung versage. Scharfe Kritik kam aus der Opposition - bis zur Ankündigung von Gegenmaßnahmen.Laut Wöller wurde im Entwurf auf Online-Durchsuchung, „Quellen-TKÜ“ und zum Einsatz von Bodycams verzichtet - vorerst. Der Minister setzt nun in der parlamentarischen Diskussion auf Aufklärung, die zur Einsicht führen soll. „Sachsen ist das einzige von 16 Bundesländern, was keine gesetzliche Befugnis für den Einsatz von Bodycams hat.“ Daher sei „Nacharbeiten“ wichtig - im Sinne der Sicherheit der Bürger und derer, „die uns schützen“. Der Modellversuch mit am Körper getragenen Kameras zeige, „dass die Hemmschwelle höher ist, Beamte anzugreifen“ und der Einsatz sich auch bei der Beweissicherung bewähre.Laut den Gesetzentwürfen darf die Polizei im Einzelfall und unter richterlichem Vorbehalt Verkehrs- und Nutzungsdaten beim Anbieter und Online-Plattformen erfragen und Gesprächsinhalte abhören. Dazu kommen Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote für gewaltbereite Hooligans, die elektronische Fußfessel für Gefährder sowie Video- und Gesichtserkennung bei grenzüberschreitender Kriminalität.Für eine effektivere Terrorabwehr sollen Polizei-Spezialeinheiten bei besonderen Lagen über Waffen mit mehr Durchschlagskraft und Reichweite wie Maschinengewehre verfügen können. „Sachsen darf nicht zum sicheren Rückzugsraum für Terroristen, Gefährder und andere Kriminelle werden“, mahnte Wöller.Die Opposition im Landtag sieht derweil eine Gefahr für die Grund- und Freiheitsrechte, die Linke sprach von einem „Wahlkampfmanöver“ auf Kosten der Unschuldsvermutung oder informationellen Selbstbestimmung. Ihr Innenexperte Enrico Stange kritisierte auch die geplante weitere „Militarisierung“ der Polizei und kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um „diesen Angriff“ auf den freiheitlichen und rechtsstaatlichen Charakter des Staates zu verhindern - „auch eine Normenkontrollklage“.Für die Grünen ist das neue Polizeigesetz der „Inbegriff von Misstrauen“ gegenüber den Bürgern und Auftakt zu massenhafter Überwachung. Er halte es „für einen massiven Angriff auf die Bürgerrechte, für in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel“, sagte der Innenexperte Valentin Lippmann. Er forderte die Regierung auf, das Gesetz „schleunigst zurückzuziehen“.Die SPD-Fraktion indes verteidigte den Entwurf als Beitrag zu mehr Sicherheit. Es brauche aber keine Überwachungsinstrumente wie Online-Durchsuchung oder den Einsatz von Handy-Trojanern. Die Möglichkeiten der Strafprozessordnung seien vollkommen ausreichend, sagte der Innenexperte Albrecht Pallas. Wichtig sei, „die Balance von Sicherheit und Freiheit zu wahren“, das spiegele der Gesetzentwurf wider.In der Frage des Einsatzes von Bodycams sind die Bedenken laut Pallas nicht so groß wie beim „Staatstrojaner“. Die deeskalierende Wirkung sei erweisen, auf der anderen Seite stehe eine Vielzahl von Aufnahmen Unbeteiligter. „Wenn der Bürger transparenter wird, muss auch die Polizei transparenter werden“, erklärte der SPD-Politiker unter Verweis auf die von der SPD verlangte anonyme Kennzeichnung von Polizisten. Da sieht Pallas die CDU gefordert, Wöller lehnt die Kennzeichnungspflicht hingegen ab.Die Regelungen wurden im Zuge der Anhörung mit Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragtem und kommunalen Spitzen überarbeitet. Laut Wöller ist weiterhin geplant, dass die Novelle in der zweiten Hälfte 2019 in Kraft tritt. „Wir möchten handlungsfähig sein, bevor Straftaten geschehen.“  (dpa/sn)