Landeskriminalamt schützt syrische Hinweisgeber
Das Landeskriminalamt hat zwei Syrern, die den Terrorverdächtigen Al-Bakr in Leipzig der Polizei übergeben haben, hier in Sachsen sichere Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Das wurde am späten Freitagabend mitgeteilt. Außerdem bekamen die Männer Verhaltenshinweise. "Der Schutz der syrischen Hinweisgeber ist der Polizei in Sachsen und dem Bundeskriminalamt von Anfang an ein wichtiges Anliegen", steht in einer Pressemitteilung. Zwei weiteren Männern aus Syrien wurde ebenfalls Unterstützung angeboten. Diese halten sich allerdings nicht in Sachsen auf. Einer wurde telefonisch erreicht. Er wollte laut LKA aber nicht zurück nach Sachsen kommen, auch nicht in Begleitung der Polizei. Der zweite wurde nicht direkt telefonisch erreicht, wollte sich aber aber der Polizei zurückmelden. Nach der Festnahme von Al-Bakr in Leipzig wird befürchtet, dass sich der IS rächen könnte.Und hier die gesamte Information des Landeskriminalamtes:Medieninformation zu Maßnahmen des Schutzes der syrischen HinweisgeberDer Schutz der syrischen Hinweisgeber ist der Polizei in Sachsen und dem BKA von Anfang an ein wichtiges Anliegen. Es geht um vier Syrer, die alle grundsätzlich gleiche Schutzangebote erhalten.Für zwei der Syrer wurde durch das Landeskriminalamt Sachsen eine sichere Unterkunft bereitgestellt. Mit ihnen hat das Landeskriminalamt in den letzten Tagen entsprechende Gespräche geführt und in Abstimmung mit dem BKA eine Gefährdungsanalyse erstellt. Den Betroffenen wurden Verhaltenshinweise gegeben. Sie erhalten Unterstützung bei einem Ortswechsel, wenn möglich gemäß ihrer Wünsche. Über eine Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm entscheidet letztendlich die Polizei in Abstimmung mit der verfahrensführenden Generalbundesanwaltschaft.Zwei weitere Syrer halten sich auf eigene Initiative außerhalb Sachsens auf. Das Landeskriminalamt hat versucht, zu beiden Betroffenen Kontakt aufzunehmen. Eine Person wurde direkt über das Telefon erreicht. Dieser Gesprächspartner wollte auf ein entsprechendes Schutzangebot hin nicht nach Sachsen zurückkehren, auch nicht in Begleitung der Polizei. Im zweiten Fall wurde das Handy nach Erreichen des Gesprächspartners über andere Personen weitergegeben, wobei der Gesprächspartner nach Unterbreiten eines Schutzangebotes einen Rückruf zusagte, der bis zum 14. Oktober 2016, gegen 20:00 Uhr, nicht erfolgt ist. Eine konkrete Gefahr wurde durch keine der Personen gegenüber der sächsischen Polizei vorgetragen. Gleichwohl erfolgt auch in diesen beiden Fällen eine entsprechende Gefährdungsanalyse. Aktuell nimmt das Bundeskriminalamt erneut Kontakt zu diesen beiden Personen auf, wobei angestrebt wird, eine entsprechende Ortsveränderung zu erreichen. Eine Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm wird auch hier geprüft, allerdings setzt dies das Mitwirken der Betroffenen voraus.