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Landestalsperrenverwaltung weist auf Badeverbot in Trinkwasser-Talsperren hin

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Die Landes-Talsperren-Verwaltung weis erneut darauf hin, dass das Baden in Trinkwasser-Talsperren verboten ist. Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden. Das diene dem Schutz und der Sicherheit der Trinkwasserversorgung, hieß es in einer Mitteilung. Der Freistaat Sachsen hat 23 Trinkwasser-Talsperren, neun davon sind im Erzgebirgskreis.

Trinkwasser-Talsperren im Erzgebirgskreis sind die Talsperren Carlsfeld, Eibenstock, Sosa, Stollberg, Cranzahl, Neunzehnhain I, Neunzehnhain II, Saidenbach, sowie der Dörnthaler Teich, der zur Oberen Revierwasserlaufanstalt Freiberg gehört.