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Landratsamt weist auf Baumfällverbot hin

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Der Erzgebirgskreis weist daraufhin, dass am 1. März die Vegetationszeit beginnt. Dann dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Plantagen oder Gärten stehen, nicht mehr gefällt oder stark zurückgeschnitten werden.

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind aber erlaubt. In begründeten Ausnahmefällen sind Fällungen möglich. Die müssen aber bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Vegetationszeit geht bis Ende September.