Landtag beschließt Kinderschutzgesetz
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Der Sächsische Landtag hat heute ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Es sieht vor, Eltern anzuschreiben und zum Arzt einzuladen, wenn sie mit ihren Kindern nicht zu den sogenannten Früherkennungsuntersuchungen U 4 bis U 8 gehen. Damit könnten Krankheiten, Übergewicht und Sprachstörungen rechtzeitig festgestellt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Vernachlässigung von Kindern könnte eher erkannt werden. - Außerdem ging es heute im Landtag um eine mögliche Änderung bei der GEZ-Gebühr.