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Landtag beschließt Kinderschutzgesetz

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Der Sächsi­sche Landtag hat heute ein neues Kinder­schutz­ge­setz beschlossen. Es sieht vor, Eltern anzuschreiben und zum Arzt einzu­laden, wenn sie mit ihren Kindern nicht zu den sogenannten Früher­ken­nungs­un­ter­su­chungen U 4 bis U 8 gehen. Damit könnten Krank­heiten, Überge­wicht und Sprach­stö­rungen recht­zeitig festge­stellt und Gegen­maß­nahmen ergriffen werden, so der sozial­po­li­ti­sche Sprecher der CDU-Landtags­frak­tion. Vernach­läs­si­gung von Kindern könnte eher erkannt werden. - Außerdem ging es heute im Landtag um eine mögliche Änderung bei der GEZ-Gebühr.