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Merkel gibt Weg für Strafverfahren gegen Böhmermann frei

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Der Weg für ein geson­dertes Straf­ver­fahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmer­mann wegen Belei­di­gung des türki­schen Staats­chefs Recep Tayyip Erdogan ist frei. Bundes­kanz­lerin Angela Merkel (CDU) gab einem entspre­chenden Wunsch der Türkei am Freitag­mittag in Berlin statt. Die Entschei­dung ist inner­halb der Bundes­re­gie­rung aller­dings umstritten. Merkel verwies auf „unter­schied­liche Auffas­sungen“ zwischen den Koali­ti­ons­part­nern Union und SPD. Merkel sagte in einer Erklä­rung im Kanzleramt: „Im Rechts­staat ist es nicht Sache der Regie­rung, sondern von Staats­an­walt­schaften und Gerichten, das Persön­lich­keits­recht des Betrof­fenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunst­frei­heit abzuwägen.“ In Deutsch­land solle nicht die Regie­rung, sondern die Justiz „das letzte Wort“ haben. Böhmer­mann hatte Ende März in seiner satiri­schen TV-Show „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht vorge­tragen, in dem er den türki­schen Präsi­denten belei­digte. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. Die Bundes­re­gie­rung hatte Erdogans Wunsch nach einem geson­derten Straf­ver­fahren tagelang geprüft. An der Entschei­dung waren neben Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auch das Auswär­tige Amt sowie das Innen- und das Justiz­mi­nis­te­rium betei­ligt. Grund­lage für die Entschei­dung ist Paragraf 103 des Straf­ge­setz­buchs (StGB). Wer einen auslän­di­schen Staats­chef belei­digt, muss demnach in Deutsch­land mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleum­dung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheits­entzug. Merkel kündigte an, dass der Paragraf abgeschafft werden soll. Er sei „für die Zukunft entbehr­lich“.