Nach Brandbrief aus Aue-Bad Schlema: Ministerium reagiert
Vor vier Wochen hatte sich der Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlema, Heinrich Kohl, beim Wirtschaftsministerium für die krisengebeutelten Gewerbetreibenden stark gemacht. In einem Brief bat er Minister Martin Dulig um die Auszahlung von Überbrückungshilfen. Und auch darum zu prüfen, ob man auf Rückforderungen von Hilfen in bestimmten Fällen auch verzichten könne.
Inzwischen wurde die Berechnungsgrundlage für die Hilfen tatsächlich geändert. Gewerbetreibende können jetzt selbst entscheiden, welchen Zeitraum sie in der Lockdownzeit beantragen und die ausgezahlten Personalkosten können von den Umsatzerlösen abgezogen werden. Dazu wurde ein Berechnungs-Tool aktualisiert.
Alle Informationen unter www.sab.sachsen.de/coronahilfe/berechnung
Sollte sich bei der Berechnung mit diesem aktualisierten Tool ergeben, dass man zuviel zurückgezahlt hat, kann man die Wiederauszahlung des zuviel zurückgezahlten Zuschusses beantragen. Dazu muss das ausgefüllte Berechnungstool als Anlage und den neu ermittelten Auszahlungsbetrag bis 31.03.2022 an folgende E-mail-Adresse gesendet werden:
corona-aktion@sab.sachsen.de
Die Auszahlung des Betrages erfolgt auf das gleiche Konto, auf welches die Corona-Soforthilfe im Jahr 2020 ausgezahlt wurde.„