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Nächste Führerschein-Umtauschfrist endet
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Auch im Erzgebirgskreis endet am kommenden Donnerstag die nächste Umtauschfrist. Bis dahin muss ein Umtauschantrag für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Das teilte das Landratsamt mit. Zum 19. Januar würden Führerschein dieser Jahrgänge in Papierform ihre Gültigkeit verloren, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet wird. Den Link zum Antragsformular finden Sie hier.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 erfolgte bereits der Umtausch von knapp 29.000 Papierführerscheinen in EU-Führerscheine. Bei den Jahrgängen 1959 bis 1964 waren es etwa 24.500 Alt-Führerscheine.
