Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz verboten

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Das Übernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz ist ab dem 20. Mai bis 15. Juni verboten. Das hat die Nationalpark-Verwaltung in Bad Schandau mitgeteilt. In Sachsens einzigem Nationalpark sollen Besucher Brutvögeln mehr Ruhe gönnen.

Dadurch könnten z.B. Wanderfalken oder Schwarzstörche wieder mehr Jungtiere ausbrüten und aufziehen, begründet der Nationalpark. Und die Nationalpark-Verwaltung hofft, dass dadurch weniger Müll und Fäkalien in der Natur zurückbleiben. Auch die Waldbrand-Gefahr durch Lagerfeuer könnte sinken.

Befristet bis 2025  gilt das Verbot fürs Boofen dann jeweils vom 1.Februar bis 15.Juni. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 „Boofen“ in Verbindung mit dem Klettersport weiterhin erlaubt.

Während der nächsten drei Jahre wird das Projekt gemeinsam von der Nationalparkverwaltung und den Verbänden begleitet und der Erfolg der Maßnahme überprüft. In diesem Zeitraum werden auch Gespräche mit den Verbänden für eine langfristige Regelung ab 2026 geführt.