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Neue Allgemeinverfügung im Erzgebirgskreis

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Im Erzgebirgskreis gelten ab Dienstag schärfere Corona-Regeln. Dafür hat der Landkreis eine eigene Allgemeinverfügung erlassen. Es gibt u.a. eine Ausgangsbeschränkung für die Landkreisbewohner. Sie dürfen nur noch aus einem triftigen Grund ihre Wohnung verlassen. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, Kita oder Schule und zum Arzt.

Freizeitaktivitäten wie Sport sind nur noch im Umkreis von 15 Kilometern erlaubt. Außerdem ist das Tragen von Masken in vielen öffentlichen Bereichen unter freiem Himmel Pflicht, beispielsweise in Fußgängerzonen, auf Parkplätzen und Spielplätzen.

Die Verordnung gilt vom 1. Dezember (0 Uhr) bis zum 28. Dezember. Die komplette Verfügung finden sie hier.