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Neue Richtlinie für den Erhalt von Schmalspurbahnen

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Mit einer neuen Richt­linie will das Verkehrs­mi­nis­te­rium den Erhalt sächsi­scher Schmal­spu­rei­sen­bahnen langfristig sichern. Demnach sollen ab 2015 die Zuwei­sungen an die Verkehrs­ver­bünde erstmals rein zweck­ge­bunden ausge­zahlt werden. Damit wird garan­tiert, dass diese Mittel tatsäch­lich und in vollem Umfang bei den fünf Schmal­spur­bahnen ankommen. Das Geld wird vor allem für Betrieb, Infra­struktur und Wartung der Bahnen benötigt. Für 2015 geht es voraus­sicht­lich um gut 8,7 Millionen Euro. Die Neure­ge­lung kommt auch Fichtel­berg­bahn und Lößnitz­grund­bahn zugute.