Neue Richtlinie für den Erhalt von Schmalspurbahnen
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Mit einer neuen Richtlinie will das Verkehrsministerium den Erhalt sächsischer Schmalspureisenbahnen langfristig sichern. Demnach sollen ab 2015 die Zuweisungen an die Verkehrsverbünde erstmals rein zweckgebunden ausgezahlt werden. Damit wird garantiert, dass diese Mittel tatsächlich und in vollem Umfang bei den fünf Schmalspurbahnen ankommen. Das Geld wird vor allem für Betrieb, Infrastruktur und Wartung der Bahnen benötigt. Für 2015 geht es voraussichtlich um gut 8,7 Millionen Euro. Die Neuregelung kommt auch Fichtelbergbahn und Lößnitzgrundbahn zugute.