Oberverwaltungsgericht verbietet Pro-Chemnitz-Demo
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Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die für Freitag angemeldete Demo von Pro Chemnitz vor dem Marx-Kopf verboten. Es hob damit ein Urteil des Chemnitzer Verwaltungsgerichts auf, das die Kundgebung zunächst unter Auflagen genehmigt hatte. Dagegen hatten sowohl Pro Chemnitz als auch die Stadt Widerspruch eingelegt. Die Bautzener Richter begründeten das Verbot unter anderem damit, dass sich bei der letzten Pro-Chemnitz-Demo am Montag viele Teilnehmer gegenüber den Platzverweisen uneinsichtig gezeigt und damit gegen den Infektionsschutz verstoßen hätten.