Polizei stellt mutmaßlichen Schläger von Chemnitz bei Pegida-Demo
Bei der Versammlung von Pegida e.V. am Montagabend in Dresden hat die Polizei einen Mann festgestellt, der bei einer Demo in Chemnitz einen Journalisten angegriffen haben soll. Eine Person hatte ihn wiedererkannt und die Beamten darauf hingewiesen. Wie die Polizei mitteilte, soll der 59-Jährige am 27. August 2018 in Chemnitz einen Medienvertreter mit einer Fahnenstange geschlagen haben. Es besteht der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. Am vergangenen Montag war ein 65-Jähriger im Zuge der Pegida-Demo gestellt worden. Er hatte in Chemnitz einen Journalisten mit der Krücke geschlagen und war von ihm wiedererkannt worden. Polizei holt 21-Jährige aus der VersammlungAußerdem wurde eine Anzeige gegen eine 21-Jährige aufgenommen. Sie hatte einen Polizisten beleidigt, um sich geschlagen und getreten. Der Beamte wurde nicht verletzt. Die Einsatzkräfte hatten die Frau zuvor aufgrund einer lautstarken Auseinandersetzung mit sieben Teilnehmern zu ihrem Schutz aus der Versammlung geholt. Eine Kundgebung unter dem Motto "Meinungsfreiheit-Gefangene" war indes von der Polizei am Nachmittag untersagt worden. Dazu teilte die Polizei in ihrem Pressebericht mit: Versammlung wegen Verdacht der Volksverhetzung untersagt
Am Abend sicherte die Dresdner Polizei erneut mehrere Versammlungen in der Innenstadt ab. Die Eröffnung der Versammlung unter dem Motto „Meinungsfreiheit-Gefangene“ wurde indes am Nachmittag untersagt.
Die 58-jährige Leiterin der Versammlung unter dem Motto „Meinungsfreiheit-Gefangene“ hatte in der Vergangenheit mehrfach Materialien im Rahmen ihrer Versammlung ausliegen, die den Verdacht der Volksverhetzung erregten (siehe auch Medieninformation der PD Dresden vom 24.07.2018 – lfd. Nr. 416/18). Deshalb kündigte ihr die Versammlungsbehörde an, die Auslage von Material jeglicher Art zu untersagen. Um dieses Verbot zu umgehen, sendete die 58-Jährige im Vorfeld der heutigen Versammlung eine Liste des zur Auslage vorgesehenen Materials zu.
Ermittler des Dresdner Staatsschutzdezernates stellten bereits bei einer ersten Prüfung fest, dass mindestens eine Auslage einen volksverhetzenden Inhalt hatte. Neben der Darstellung des Hakenkreuzes fanden die Ermittler auch eine Collage, die die Leugnung des Holocausts bebilderte. Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen.Vor dem Hintergrund suchten Vertreter der Versammlungsbehörde und der Dresdner Polizei am Nachmittag die Versammlungsleiterin auf deren Versammlungsfläche auf. Ihr wurde eröffnet, dass sie aufgrund ihres fehlenden Unrechtsbewusstseins die beiden Tatbestände betreffend nicht als zuverlässige Versammlungsleiterin eingeschätzt werden kann. Ihr wurde angekündigt, dass ihre Versammlung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegebenenfalls durch die Versammlungsbehörde verboten würde. Die 58-Jährige zog daraufhin ihre Versammlungsanzeige zurück. Die Versammlung fand nicht statt.