Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied: Verteidiger will Freispruch
Gegen ein mutmaßliches IS-Mitglied hat am Mittwoch der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden begonnen. Der 1977 geborene Syrer soll den Terrormilizen Al-Nusra-Front und Islamischer Staat (IS) angehört haben. Neben der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung wirft ihm die Generalstaatsanwaltschaft Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor (Az.: 4 St 1/18). Ein erster Zeuge der Verteidigung stellte den Angeklagten jedoch als Opfer der islamistischen Terrororganisation IS dar, was für Verwirrung im Gerichtssaal sorgte.
Laut Anklageschrift soll der inzwischen in Deutschland als Flüchtling lebende Syrer spätestens 2014 den Treueeid auf den IS abgelegt haben. Er soll das Kommando über eine Vielzahl von Leuten gehabt und Ölquellen überwacht haben. Weiter sei er in einem Ausbildungslager des IS im Einsatz gewesen. Vor dem Anschluss an den IS soll die Einheit, der er angehörte, zur Al-Nusra-Front gehört haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Mann außerdem Freiheitsberaubung und Körperverletzung seines 14-jährigen Neffen zur Last. Der Grund dafür soll gewesen sein, dass sich der Jugendliche nicht zum IS bekennen wollte. Der Vorwurf lautet, dass der Angeklagte ihn mehrere Tage im Gefängnis habe einsperren und mit einem Kabel sowie einen Gewehrkolben misshandeln lassen.
Der Angeklagte wollte sich am Mittwoch zu den Vorwürfen nicht äußern. Den Prozess verfolgte er weitgehend regungslos. Die Verteidigung will einen Freispruch erreichen. Die Vorwürfe beruhten ausschließlich auf Aussagen Dritter, erklärte Verteidiger Ulf Israel in einer Prozesspause. Belastbare Beweise für die Mitgliedschaft seines Mandanten im IS gebe es nicht. Der Mann ist nach eigener Aussage über die Türkei als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Vor etwa einem Jahr war er dann nahe Leipzig festgenommen worden.
Beim Prozessauftakt sagte auch ein erster Zeuge aus. Der ebenfalls nach Deutschland geflüchtete Syrer ist nach eigenen Worten „über zehn Ecken“ mit dem Angeklagten verwandt. Nach Darstellung dieses Zeugen ist der Angeklagte kein IS-Mitglied, sondern vielmehr ein Opfer der Terrororganisation. Nähere Ausführungen dazu machte er aber nicht. Der IS hätte den Mann auch in einem Gefängnis interniert. Der Zeuge verstrickte sich gegenüber früheren Aussagen allerdings in Widersprüche.
Das OLG hat zunächst 14 Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. Der Richter stellte beim Prozessauftakt aber bereits in Aussicht, dass voraussichtlich weitere Verhandlungstermine hinzukommen. Für die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis.
In der Vergangenheit liefen bereits ähnliche Prozesse in Sachsen: 2017 wurde laut Generalstaatsanwaltschaft ein Mann wegen der Mitgliedschaft bei der Al-Nusra-Front verurteilt, 2018 ist neben diesem Fall noch in einem weiteren Fall eine Anklage erhoben worden. Dort steht der der Mann ebenfalls im Verdacht, IS-Mitglied gewesen zu sein. (DPA)