Rauchmelderpflicht: Darauf sollten sie achten
Rauchmelder sind ab dem 1. Januar in Wohngebäuden Pflicht. Alle Schlafräume und Flure müssen damit ausgestattet werden. In Neubauten ist das schon seit 2016 in Sachsen so und nun laufen Übergangsfristen für alle anderen Gebäude aus.
Zuständig für die Ausstattung der Räume ist immer der Eigentümer. Mieter müssen sich darum also nicht selbst kümmern. Beim Kauf sollte auf den Rauchmeldern auf jeden Fall das CE-Kennzeichen sein. Der Feuerwehrverband empfiehlt Rauchmelder, die zusätzlich mit einem „Q“ versehen sind. Dabei handle es sich geprüfte, zuverlässige und langlebige Modelle.
Mit Kontrollen brauchen Hauseigentümer nicht rechnen. Allerdings können Versicherungen künftig im Schadensfall darauf verweisen, dass mit Rauchmelder das Ausmaß der Schäden geringer gewesen wären und weniger oder gar nicht zahlen. Sollten angebliche Kontrolleure vor der Tür stehen, sollte man sie nicht ins Haus lassen. Aktuell gibt es keine Stelle, die das kontrolliert und Betrüger könnten das für ihre Maschen nutzen.