Regeln zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben
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Geflügelzüchter im Erzgebirge werden aufatmen, sie können ihr Gefieder wieder auf Geflügelschauen oder Märkten zeigen.
Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben, sie galt seit Dezember. Seitdem waren im gesamten Erzgebirgskreis Ausstellungen oder ähnliches verboten, Geflügel durfte weder verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wurden. Ausgenommen waren nur Tauben und Laufvögel.
Im Erzgebirgskreis wurden bisher keine Geflügelpestinfektionen nachgewiesen. Dennoch bleibe das Risiko einer Einschleppung über Wildvögel bestehen, heißt es in einer Mitteilung.