Sachsen geht in den Teil-Lockdown
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In Sachsen greift ab dem heutigen Montag die Corona-Notfallverordnung und damit ein Teil-Lockdown.
Im Einzelhandel gilt 2G – mit Ausnahmen. Auch Gaststätten dürfen nur Geimpfte und Genesene bewirten. 20 Uhr müssen sie schließen.
Am Arbeitsplatz gilt ab Mittwoch 3G und in Bus und Bahn herrscht FFP2-Maskenpflicht.
Amateursport ist untersagt. Fitnessstudios bleiben geschlossen, ebenso alle Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Für Kinder und Jugendliche gelten die verschärften Vorschriften nicht. Alle Ausnahmen und was in der Verordnung außerdem geregelt ist – bis hin zu Ausgangsbeschränkungen - steht hier.