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Sachsen unterstützt bleibende Berufspendler aus Tschechien und Polen
Tschechische und polnische Berufspendler können beim Land Sachsen Geld beantragen, dass sie für eine vorübergehende Unterkunft im Freistaat brauchen. Diese finanzielle Unterstützung, hatte die Landesregierung vergangenen Mittwoch beschlossen. So soll das Gesundheitssystem während der Corona-Krise nicht weiter durch Personalengpässe belastet werden.
Beschäftigte der Medizin- und Pflegebranche aus den Nachbarländern, die vorübergehend in Sachsen bleiben müssen, bekommen der Landesdirektion zufolge Hilfen in Höhe von 40 Euro pro Tag. Nahe Angehörige sollen 20 Euro pro Tag und Person erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschäftigten aufgrund der Einreisebeschränkungen nicht mehr täglich nach Sachsen pendeln können. Die Regelungen gelten zunächst für drei Monate.
Vergangene Woche hatten Tschechien und Polen ihre Grenzen für Berufspendler geschlossen, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Das tschechische Innenministerium hatte am Mittwochabend eine Ausnahme für Beschäftigte in Gesundheits- und sozialen Diensten eingeräumt.
