Schleuser zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
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Im Dresdner Schleuserprozess ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der 34 Jahre alte Bulgare hatte die Tat gestanden. Das Landgericht ahndete am Montag die besonderen Umstände einer Schleusung im August 2015, die für die 81 betroffenen Flüchtlinge lebensbedrohlich war. Auf engstem Raum in einem Kühllaster zusammengepfercht, waren sie nonstop von Ungarn und ohne ausreichend frische Luft nach Sachsen gebracht worden. Sie konnten den Laster von innen nicht öffnen und draußen auch keine Notdurft verrichten. Einige litten an Atemnot. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf zwei Jahre und neun Monate plädiert.